Energieausweis

Sie wollen ihr Haus verkaufen, vermieten oder benötigen für einen Neubau einen Energieausweis?

Welche Energieausweise gibt es?

Wir unterscheiden zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage der Verbrauchsdaten (zum Beispiel Gas/Heizöl) der letzten drei Jahre erstellt. Dies ist nur sinnvoll möglich, wenn das Gebäude in diesem Zeitraum durchgehend vollständig bewohnt wurde. In diesem Ausweis spiegelt sich das Nutzerverhalten der Bewohnenden wieder, somit liefert der Verbrauchsausweis wenig aussagekräftige und vergleichbare Informationen.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis wird hingegen aus den Gebäudedaten (Geometrie und thermischer Qualität der Hüllflächenbauteile) bestimmt. Das Heizverhalten der Nutzenden spielt hierbei keine Rolle. Ein weiterer Vorteil ist, dass Gebäude mit dem Bedarfsausgleich untereinander vergleichbar werden.

Wann ist welcher Ausweis nötig?

Altbau Neubau / Umbau / Erweiterung
Verkauf oder Vermietung geplant?
nein ja
Mehr als vier Wohneinheiten
ja nein
Genehmigung des Bauantrags nach 1.11.1977
ja nein
Bau oder Sanierung nach Wärmeschutzverordnung von 1977?
ja nein
kein Ausweis Verbrauchs- oder Bedarfsausweis möglich Bedarfsausweis erforderlich

Der Verbrauchsausweis ist zwar günstiger als der Bedarfsausweis, allerdings ist er wenig aussagekräftig.

** Folgende maximale U-Werte müssen erfüllt sein, damit die WSchVO 1977 als eingehalten gilt:

  • Außenwände: 1,45 W/(m²·K)
  • Dächer: 0,45 W/(m²·K)
  • Fenster: 3,5 W/(m²·K)
  • Kellerdecken: 0,8 W/(m²·K)
  • Decken und Wände gegen Erdreich 0,9 W/(m²·K)