Einzelmaßnahme
Sie planen bereits eine konkrete Maßnahme, zum Beispiel den Austausch der Fenster oder die Dämmung des Daches?
Die Fenster sind undicht, es zieht und es ist unbehaglich?
Das Dach ist sanierungsbedürftig, es regnet herein?
Die Fassade bröckelt, der Putz fällt ab?
Sei es dein Defekt, oder einfach ein in die Tage bekommenes Bauteil. Wenn ein Austausch oder eine Reparatur ansteht, lohnt es sich meist das entsprechende Teil in diesem Zuge energetisch auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Vorteil liegt auf der Hand, die Sanierung wird mit 15 % gefördert und zwar bis zu einer Investitionssumme von 30.000 €, also 4.500 €.
Sollten die Kosten der Maßnahme den Betrag von 30.000 € übersteigen, bietet der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) die Möglichkeit, diesen Betrag auf bis zu 60.000 € zu erhöhen. Zusätzlich steigt mit dem iSFP die Förderquote von 15 % auf 20 %. Somit sind also insgesamt 12.000 € Förderung möglich.
Förderübersicht:
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden grundsätzlich mit 15 % gefördert. Folgende Bauteile können von dieser Förderung profitieren:
- Fenster und Türen
- Fassade
- Dämmung des Daches
- Dämmung der oberen Geschossdecke
Aber nicht nur die Verbesserung der Gebäudehülle wird gefördert. Sie können ebenfalls Fördergelder erhalten für:
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
- Heizungsoptimierung bei bestehenden Anlagen
Außerdem wird der Heizungstausch unterstützt. Dieser sogar mit noch höherer Förderung von bis zu 70 %.
Fördertabelle
Die folgenden Zuschüsse lassen sich pro Jahr beantragen. Sollte die Umsetzung einer Maßnahme zusätzlich über einen Kredit finanziert werden, bietet die KFW mit dem Ergänzungskredit 358/359 die Möglichkeit für zinsgünstige Darlehen.
| Förderung EFH | Fördersumme ZFH | |
|---|---|---|
| ohne iSFP | 15 % von 30.000 € ➳ 4.500 € | 15 % von 60.000 € ➳ 9.000 € |
| mit iSFP | 20 % von 60.000 € ➳ 12.000 € | 20 % von 120.000 € ➳ 24.00 € |
Generell werden je Wohneinheit (WE) 30.000 € gefördert. Dies bis zur sechsten WE. Ab der siebten WE erhöht sich der Betrag jeweils um 8.000 €.
Beispielrechnung
Fenstertausch
Alle Fenster eines Einfamilienhauses sollen ausgetauscht werden. Die Kosten dafür betragen 20.000 €. 15 % Förderung ergeben also 3.000 € Ersparnis. Zusätzlich dazu werden die Kosten der Beratung (Beantragung & Baubegleitung) mit 50 % gefördert.
Ablauf
- Zunächst sollten wir als Energieberater beauftragt werden.
- Abschluss des Lieferungs-/Leistungsvertrags mit dem Handwerksbetrieb.
Wichtig:Dieser muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung sowie eine aufschiebende beziehungsweise aufhebende Bedingung enthalten. - Wir erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB).
- Mit der TPB stellen Sie im BAFA-Portal den Antrag.
- Sobald Sie vom BAFA den Zuwendungsbescheid erhalten haben, kann mit der Maßnahme gestartet werden. Ab dann haben Sie 36 Monate Zeit die Sanierung abzuschließen.
Es darf nicht mit der Umsetzung begonnen werden, bevor Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. - Sind alle Arbeiten durchgeführt, prüfen wir die Umsetzung vor Ort (ggf. auch schon während der Bauphase).Mit der Rechnung und der Fachunternehmerbescheinigung erstellen wir den technischen Projektnachweis (TPN).
- Sie Erstellen mit dem TPN im BAFA-Portal den Verwendungsnachweis.
- Der Antrag wird vom BAFA geprüft und anschließend ausgezahlt.
Siehe auch: Allgemeines Merkblatt zu Antragstellung